Allgemeine Geschäftsbedingungen der ANDAV Electronics GmbH
Stand 2019-04-16
Allgemeines
Für alle Rechtsgeschäfte mit dem ANDAV Electronics GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muss er unser Angebot ablehnen. Sie gelten gegenüber Kaufleuten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung anderslautender Geschäftsbedingungen – insbesondere des Vertragspartners – sowie etwaiger Zustimmungsfiktionen wird widersprochen. Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu den hier aufgeführten Verkaufsbedingungen. Unter Produkt im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Hardware- und/oder Softwareentwicklung sowie Nebenleistungen wie z.B. Bestückung und Test verstanden.
Auftragserteilung
Angebote der ANDAV Electronics GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben, soweit nicht anders ausgewiesen, eine Gültigkeit von 30 Tagen. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch das ANDAV Electronics GmbH. Mündliche Vereinbarungen sind – Vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung – unwirksam. Alle Angaben wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Daten sowie Angaben in Präsentationen, Prospekten und Broschüren sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich als Teil des Angebotes schriftlich vereinbart oder nachträglich schriftlich zugesichert wird.
Leistungen der ANDAV Electronics GmbH
Das ANDAV Electronics GmbH wird seine Leistungen nach dem gängigen Stand der Technik sowie der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, soweit dieser mit dem gängigen Stand der Technik zu erreichen sind. Standardbausteine, die das ANDAV Electronics GmbH in die Produkte einbringt, werden ohne systemtechnische Dokumentation geliefert. Einzelheiten werden ggf. gesondert vereinbart.
Schaltungsteile, Module, Baugruppen und Software die das ANDAV Electronics GmbH einbringt finden in der Regel in verschiedenen Projekten Verwendung und sind oft teilweise oder ganz von Schaltungen der Bauteilehersteller oder anderer Quellen abgeleitet. Das Urheberrecht geht ausdrücklich nicht auf den Kunden über. Einer weiteren Verwendung durch das ANDAV Electronics GmbH oder dritter in anderen Projekten kann seitens des Kunden nicht widersprochen werden. Vom ANDAV Electronics GmbH entwickelte, lizensierte oder anderweitig zur Verfügung gestellte Schaltungsteile, Module, Baugruppen und Software dürfen vom Kunden nur für das im Auftrag beschriebene Projekt eingesetzt werden. Für eine weitere Verwendung in anderen Projekten bedarf es der schriftlichen Zustimmung der ANDAV Electronics GmbH. Im Zweifelsfall muss der Kunde davon ausgehen das Schaltungsteile, Module, Baugruppen und Software vom ANDAV Electronics GmbH entwickelt oder lizensiert wurde.
Der Kunde benennt einen Projektleiter für die Zusammenarbeit mit dem ANDAV Electronics GmbH. Dieser kann Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen, die von ihm schriftlich festgehalten werden. Der Projektleiter des Kunden steht dem ANDAV Electronics GmbH für notwendige Informationen zur Verfügung. Solange ein Kunde noch keinen Projektleiter benannt hat wird als Projektleiter die Person angenommen die die ursprüngliche Anfrage an das ANDAV Electronics GmbH richtet.
Die Arbeiten von ANDAV Electronics GmbH erfolgen in der Regel in den Räumen der ANDAV Electronics GmbH. Sie können nach Absprache in dem Maße, wie das für deren ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist, beim Kunden durchgeführt werden. In diesem Fall erhält das ANDAV Electronics GmbH bzw. dessen Mitarbeiter vom Kunden ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel. Wegezeiten für Hin- und Rückfahrt sind dann Teil der Arbeitszeit.
Entwicklungsziel
Soweit nicht schriftlich im Angebot oder nachträglich schriftlich vereinbart wird die Erstellung von Plänen (Schaltplan, Leiterplattenbild, Bestückungsplan) und Programmen (Programmcode für Mikrocontroller, FPGAs, etc.) beauftragt mittels derer ein funktionsfähiger Prototyp erstellt werden kann. Das Format in dem die Pläne und Programme vorgelegt werden wird vom ANDAV electronics GmbH bestimmt, es sei denn im Angebot wird ein Format explizit festgelegt.
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart erfüllt ein nach den gelieferten Plänen hergestellter und mit den Programmen programmierter Prototyp folgende Anforderungen:
- Zeitlich begrenzte Lauffähigkeit von 1 Woche im Dauerbetrieb unter Laborbedingungen (22°C, 50% relative Feuchte). Langzeittests und Tests unter anderen klimatischen Bedingungen müssen zusätzlich schriftlich beauftragt werden. Bei batteriebetriebenen Geräten wird, soweit nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von 1h mit einem Batteriesatz bzw. einer Batterieladung zugesagt.
- Soweit nicht anders vereinbart wird eine elektromagnetische Verträglichkeit ausdrücklich nicht zugesagt, es sei denn die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit wurde mit beauftragt. Wenn eine Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit beauftragt wird, findet diese in einem EMV Labor für Precompliance statt, es sei denn es wurde ein Labor mit darüberhinausgehenden Zertifizierung schriftlich bestimmt.
- Eine Fehlerfreiheit des Systems wird ausdrücklich nicht vereinbart. Diese kann auch nicht an anderer Stelle vereinbart werden, da viele notwendigen Bauteile und Softwaremodule ebenfalls keine Fehlerfreiheit garantieren. Eine Verwendung in kritischen oder lebenserhaltenden Systemen (z.B. Kernkraftwerke, Flugzeuge, Lebenserhaltungssysteme) wird widersprochen es sei denn es ist schriftlich der Einsatz mit dem Kunden vereinbart und das System in dem es eingesetzt wird ausdrücklich und detailliert in dem Angebot genannt sind.
- Prototypen erfüllen ausdrücklich nicht Sicherheitsnormen wie z.B. DIN EN60204/VDE0113, DIN EN61010/VDE0411, DIN EN60335/VDE0700 etc. Die Erfüllung dieser Normen setzt in der Regel ein Gehäuse voraus welches üblicherweise nicht von dem ANDAV Electronics GmbH entwickelt wird. Ferner sind weitere Tests zur Prüfung der Einhaltung dieser Normen notwendig. Diese Tests sind nur Bestandteil des Angebots wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Die Fertigung und das Testen von Prototypen muss durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Dem Kunden ist bekannt das an Prototypen gefährliche Spannungen und Strahlung auftreten kann. Es entspricht dem Wesen eines Prototyps das unvorhergesehene Eigenschaften auftreten und beim Testen unter Umständen gefährliche Ereignisse auftreten. Dies bedeutet, dass gefährliche Spannungen anliegen, elektromagnetische Strahlung ausstrahlen sowie gesundheitsschädliche Substanzen austreten können. Der Kunde ist sich dessen bewusst, wird seine Mitarbeiter entsprechend schulen und wird beim Testen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Von dem ANDAV Electronics GmbH gelieferte oder nach Plänen der ANDAV Electronics GmbH gefertigte Produkte dürfen nicht an Händler oder Endkunden geliefert, verkauft oder vermietet werden, es sei denn das ANDAV Electronics GmbH oder dritte haben schriftlich die Einhaltung von allen Sicherheits- und anderer relevanter Normen bestätigt, die für das Produkt und das Einsatzgebiet gelten.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Vertragserfüllung erheblichen Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dem ANDAV Electronics GmbH die angeforderten Informationen und vereinbarten Personal- und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung ist das ANDAV Electronics GmbH berechtigt, den Vertrag nach Anzeige und angemessener Fristsetzung zu kündigen bzw. zu beenden und den ihm entstandenen Schaden (z. B. entgangener Gewinn, vergeblich aufgewendete Arbeitszeit) geltend zu machen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die Mängel oder Schlechtleistungen zu dokumentieren und diese Dokumentation schriftlich vorzulegen. Die Verwendung von Hard- und Software darf nur in der von dem ANDAV Electronics GmbH empfohlenen Konfiguration und zu dem freigegebenen Zweck verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung entfallen, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch das ANDAV Electronics GmbH, jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
Änderung der vertraglichen Verhältnisse
Will der Kunde seine Anforderungen ändern ist das ANDAV Electronics GmbH nur verpflichtet den Änderungen zuzustimmen, wenn die Änderungen nicht wesentlich sind, die Änderungen nicht diesen Geschäftsbedingungen oder weiteren Vereinbarungen widersprechen und es für das ANDAV Electronics GmbH zumutbar ist. Wenn nicht schriftlich anders mit dem ANDAV Electronics GmbH vereinbart werden die zusätzlichen Aufwendungen nach den Stundensätzen und der Preisliste der ANDAV electronics GmbH ausgeführt. Vereinbarte Termine verschieben sich automatisch um 1 Arbeitstag pro angefangener 4 Stunden Mehraufwand, das ANDAV Electronics GmbH behält sich jedoch vor bei hoher Auslastung Termine durch die Änderung deutlich darüber hinaus zu verschieben. Eine Verschiebung von mehr als 1 Arbeitstag pro 4 Stunden Mehraufwand wird das Ingenieurbüro dem Kunden schriftlich mitteilen. Darüber hinaus kann das ANDAV Electronics GmbH in auch weitere Anpassungen des Vertrags, insbesondere Abschlagszahlungen bei Erweiterungen des Projektumfangs und/oder die Einbeziehung externer Partner zur Erfüllung des Projekts, verlangen. Dem Kunden ist bewusst das sich Änderungen auch auf bereits abgeschlossene Teile des Projektes auswirken können, z.B. muss bei Änderung oder hinzufügen von Bauteilen in der Regel die Stromversorgung der Schaltung überprüft und eventuell geändert werden. Durch die Änderung der Anforderungen werden diese zusätzlichen Prüfungen und gegebenenfalls Änderungen des Projektes ausdrücklich vom Kunden mit vereinbart.
Vereinbarungen über Änderungen der Aufgabenstellung und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann das ANDAV Electronics GmbH verlangen, dass der Kunde diesen schriftlich formuliert, oder diesen selbst schriftlich bestätigt. Die Formulierungen der ANDAV Electronics GmbH sind verbindlich, wenn der Kunde diesen nicht unverzüglich widerspricht.
Das ANDAV Electronics GmbH wird vereinbarte Anpassungen des Vertrags unverzüglich geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit den verlangten Anpassungen nicht einverstanden ist.
Lieferung und Abnahme
Soweit eine Ursache, die das ANDAV Electronics GmbH nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann das ANDAV Electronics GmbH eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann das ANDAV Electronics GmbH auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen.
Das ANDAV Electronics GmbH übergibt fertig gestellte Entwicklungsarbeiten und andere Produkte an den Auftraggeber, welcher die Vertragsgemäßheit der gelieferten Arbeiten und Produkte in jeder Hinsicht zu prüfen hat und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme schriftlich zu erklären hat. Die Leistungen gelten auch als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist die Nutzbarkeit der Werke nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Prüffrist 6 Wochen ab Lieferung. Soweit Teilleistungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung überprüft.
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) sowie einer Transportversicherung behält sich das ANDAV Electronics GmbH vor.
Vergütung, Zahlungen, Fälligkeiten
Das ANDAV Electronics GmbH rechnet nach Festpreisen oder nach Aufwand ab. Bei Abrechnung nach Festpreis werden 70% bei Lieferung und weitere 30% bei Abnahme in Rechnung gestellt. Sind Teilleistungen vereinbart gilt dies getrennt für jede Teilleistung. Bei Abrechnung nach Aufwand wird in der Regel monatlich abgerechnet.
Alle Unterstützungsleistungen (z.B. Einsatzvorbereitung, Beratung, Installation und Demonstration, Einweisung oder Schulung) werden nach Aufwand vergütet, es sei denn es ist schriftlich anders vereinbart. Dabei richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste der ANDAV Electronics GmbH. Unterstützungsleistungen werden in der Regel monatlich abgerechnet.
Kosten für vom ANDAV Electronics GmbH für notwendig erachtete Reisen zum Auftraggeber sowie Mehrkosten für Auslagen, die das ANDAV Electronics GmbH absprachegemäß erbringt, werden gemäß den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der ANDAV Electronics GmbH gesondert in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann Rechnungen über Vergütung nach Aufwand nur innerhalb von einem Monat nach Zugang bestreiten.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das ANDAV Electronics GmbH über den Betrag verfügen kann (Zahlungseingang). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Recht, die Produkte und Programme zu benutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. Gelieferte materielle und immaterielle Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ANDAV Electronics GmbH.
Befindet sich der Kunde gegenüber dem ANDAV Electronics GmbH in Zahlungsverzug, dann ist das ANDAV Electronics GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen und den ihm entstandenen Schaden (z.B. entgangener Gewinn, vergeblich aufgewendete Arbeitszeit) geltend zu machen.
Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur zulässig, soweit sie einen Monat vorher schriftlich angezeigt wird und sich auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen bezieht. Die Aufrechnungserklärung hat schriftlich zu erfolgen und Forderung und Gegenforderung genau zu bezeichnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur gegenüber einer Forderung aus demselben Vertragsverhältnis möglich.
Gewährleistung
Treten bei vertragsmäßiger Benutzung Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen der ANDAV Electronics GmbH schriftlich. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen das ANDAV electronics GmbH ist, dass der Mangel reproduzierbar ist. Der Kunde hat das ANDAV Electronics GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der ANDAV Electronics GmbH den Prototyp bzw. das Produkt, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und die Betriebsumgebung zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen, die das ANDAV Electronics GmbH bereitstellt, vorzunehmen.
Das ANDAV Electronics GmbH erbringt die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung in angemessener Frist. Sollte sich bei der Prüfung oder während der Nacherfüllung herausstellen, dass der Mangel durch Fehler oder Änderungen des Kunden aufgetreten ist, ist das ANDAV Electronics GmbH berechtigt die Kosten der Prüfung und bereits angefallen Kosten der Nacherfüllung als Unterstützungsleistung nach Aufwand abzurechnen. Das gleiche gilt, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist.
Die Pflicht zur Nacherfüllung erlischt wenn der Kunde die Pläne in nicht unerheblicher Weise verändert hat, der vom Kunden bzw. von dritten erstellte Prototyp bzw. das Produkt in nicht unerheblicher Weise von den Plänen abweicht oder ein gelieferter Prototyp bzw. geliefertes Produkt in nicht unerheblicher Weise verändert wurde, es sei denn der Kunde kann nachweisen das die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.
Kommt das ANDAV Electronics GmbH mit der Erfüllung/ Nacherfüllung (durch Mängelbeseitigung) in Verzug, kann der Kunde hierfür eine angemessene Frist setzen, welche dem ANDAV Electronics GmbH schriftlich mitzuteilen ist.
Das ANDAV Electronics GmbH kann dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung setzen, ob dieser noch Erfüllung/Nacherfüllung verlangt. Nach nutzlosem Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf Erfüllung/Nacherfüllung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 12 Monate.
Schadenersatzansprüche, Haftung
Schadensersatzansprüche gegen das ANDAV Electronics GmbH einschließlich deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf 10000 Euro begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
Die Haftung für den Untergang gespeicherter Daten ist ausgeschlossen.
Die Haftung der ANDAV Electronics GmbH sowie deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für das arglistige Verschweigen eines Mangels und die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt unberührt.
Vertraulichkeit
Das ANDAV Electronics GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Produkterstellung beziehen, sowie für Daten, die dem ANDAV Electronics GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden. Wenn nicht anders vereinbart endet die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mit dem Verkauf eines Produktes welches die jeweiligen vertraulichen Ideen, Konzepte, etc. nutzt (da diese in der Regel von dritten aus dem Produktes abgeleitet werden können) sowie mit dem Ablauf von 5 Jahren nach der ersten Kenntnis der vertraulichen Information.
Das ANDAV Electronics GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit unter den vorgenannten Bedingungen.
Das ANDAV Electronics GmbH darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.
Der Kunde willigt – unter Verzicht auf eine Mitteilung- hiermit ausdrücklich ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Urheberrecht / Marken
Der Kunde erhält an dem gelieferten Produkt und entsprechendem Know-How ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und die vereinbarte vertragliche Dauer. Alle weiteren Rechte wie Vervielfältigung, Verbreitung o. a. werden nicht übertragen. Alle Urheberrechte an dem Produkt mitsamt den daraus abgeleiteten Teilprodukten sowie an der dazu gehörenden Dokumentation verbleiben im Eigentum des ANDAV Electronics GmbH. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Rechte, insbesondere im Fall der unbefugten Weitergabe oder Nutzungsüberlassung an Dritte, kann das ANDAV Electronics GmbH vom Kunden die Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Wertes des vereinbarten Entgeltes fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich dadurch entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Ohne weitergehende Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, die überlassenen Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sie selbst zur Weiterentwicklung zu nutzen oder Anfertigungen auf der Basis dieser Unterlagen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Sonstiges
Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Leipzig.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art Leipzig. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das ANDAV electronics GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen zu ersetzen.